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Patentverwertung

Informationen

Vorgehensweise bei der Bearbeitung von AN-Erfindungen im Rahmen des Kooperationsverbundes der niedersächsischen Hochschulen, Fachhochschulen und Wissenschaftseinrichtungen
Als Ansprechpartner für Erfindungsmeldungen stehen Ihnen in der MBM ScienceBridge GmbH für Erfindungen aus dem Bereich der Medizin- und Meßtechnik Dipl.-Ing, Markus Mladek aus dem Bereich Life Science (einschließlich Forschungsmaterialien)  und Chemie Dr. Carlos Güntner Dr. Stefan Uhle und Dipl.-Biol. Christiane Bolli  und aus dem Bereich Physik, Agrar- und Forstwissenschaften Dipl.-Phys. Winfried Willemer zur Verfügung.

Erfindungsmeldeformulare reichen Sie, vorzugsweise nach vorheriger Absprache mit der MBM ScienceBridge GmbH, bei Ihrer entsprechenden Hochschule oder Forschungseinrichtung ein ( Download ). Die MBM erhält von Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung die Unterlagen, die wir auf Vollständigkeit prüfen. Wir klären mit Ihnen das Anwendungsgebiet bzw. die Verwertbarkeit der Erfindung, schätzen Marktpotentiale und recherchieren mögliche Unternehmenspartner.

Darauf basierend wird die entsprechenden Hochschule/Fachhochschule/Forschungseinrichtung gegebenenfalls Ihre Erfindungsmeldung in Anspruch nehmen.

Danach wird, in Absprache mit den entsprechenden Stellen des Landes,  ein Patentanwalt mit der Anfertigung der Patentschrift beauftragt. Bei der Erstellung der Patentschrift ist Ihre Mitarbeit erforderlich, da Sie das Fach-Know-How einbringen. Die Formulierung von Patentansprüchen muss gemeinsam zwischen Patentanwalt und Ihnen erfolgen, da sowohl Fachaspekte als auch Verwertungs- und Formalaspekte zu berücksichtigen sind. Der Patentanwalt meldet im Auftrag der Universität die Erfindung zum Patent an und überwacht die weiteren Fristen für eine Ausweitung des Patentes auf Europa oder die Welt.

Bereits parallel dazu erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Präsentationsunterlagen, die zur Kontaktaufnahme mit Unternehmen geeignet sind. Nach Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen werden den kontaktierten Unternehmen dann Detailinformationen präsentiert.

Sollte der Verbundpartner an einer Patentanmeldung nicht interessiert sein, wird sie Ihre Erfindung freigeben. Ihnen steht es damit frei, sich für eine Patentierung auf eigene Rechnung oder z. B. mit Unterstützung des Erfinderzentrums Norddeutschland entscheiden.

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