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Erfindungen können durch Patente oder Schutzrechtsanmeldungen geschützt werden. Oder gibt es bereits ein Patent auf die Erfindung?
Als Patentverwertungsagentur im Rahmen des Kooperationsverbundes niedersächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt die MBM ScienceBridge Erfinder, führt Recherchen durch und bewertet Erfindungen hinsichtlich ihres Verwertungspotentials. Die Patentanmeldung wird dann von spezialisierten Patentanwälten durchgeführt. Patentierungskosten werden von den emtsprechenden Hochschulen/Forschungseinrichtungen des Verbundes übernommen, wenn es sich um eine Erfindung im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit handelt und die Hochschule/Forschungseinrichtng diese Erfindung in Anspruch nimmt. Der Vorteil für den Erfinder: Keine Kosten und ein gesetzlich legitimierter Anspruch auf 30% der Brutto-Verwertungseinnahmen.
Nähere Informationen zur Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes finden Sie auch unter unserer Rubrik "Informationen".
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