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Rechtsfragen |
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Hier finden Sie Informationen über Themen aus relevanten Rechtsgebieten, z.B. Arbeitnehmererfindungsgestz und Schutzrechte.
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Änderung im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) zum 01.10.2009
Zum 1.10.2009 wird eine Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbEG) in Kraft treten. Diese beinhaltet einige wichtige Neuerungen:
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Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes
Durch die Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vom 7. Februar 2002 wurde das sogenannte „Hochschullehrerprivileg“ abgeschafft. Erfindungen, die nach dem 7.Februar 2002 von Hochschullehrern gemacht werden, sind keine freien Erfindungen mehr, sondern als Arbeitnehmererfindungen dem Arbeitgeber zu melden. Den Hochschullehrern wird im Rahmen der Neuregelung eine gesonderte Vergütung zuerkannt.
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MBM-Infoflyer
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Ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Gefördert durch das Land Niedersachsen
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